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Kosten & Kostenübernahme
durch das Jugendamt

Eine Lerntherapie ist eine Investition in die Zukunft Ihres Kindes. Hier erfahren Sie, wie sich die Kosten zusammensetzen und unter welchen Voraussetzungen das Jugendamt die Kosten übernehmen kann.

Was kostet eine Lerntherapie?

Am Anfang steht ein kostenfreies Kennenlerngespräch per Telefon. Danach folgt ein lerntherapeutisches Screening mit ausführlichem Elterngespräch und individuellem Förderplan. Die eigentliche Lerntherapie findet in der Regel einmal pro Woche für 45 Minuten statt; Vor- und Nachbereitung sowie alle Materialien sind inklusive. Abgerechnet wird monatlich. Die aktuellen Preise nenne ich Ihnen gerne im Erstgespräch.

Zahlt die Krankenkasse?

In der Regel nicht. Eine Lerntherapie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, deshalb übernehmen die Krankenkassen die Kosten normalerweise nicht.

Kostenübernahme nach § 35a SGB VIII

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jugendamt die Kosten als Eingliederungshilfe übernehmen. Das ist möglich, wenn die seelische Gesundheit eines Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate beeinträchtigt ist und dadurch seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht – etwa, wenn sich aus einer Legasthenie oder Dyskalkulie Schulangst, sozialer Rückzug oder depressive Verstimmungen entwickeln. Eine Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörung allein reicht dafür meist nicht aus. Entscheidend ist, wie stark sich die Schwierigkeiten auf das seelische Wohlbefinden und den Alltag Ihres Kindes auswirken. Verbindliche Auskünfte gibt das zuständige Jugendamt.

So stellen Sie den Antrag

1. Stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Jugendamt – am besten, bevor die Therapie beginnt, denn Kosten für bereits laufende Therapien werden oft nicht erstattet. 2. Holen Sie eine Stellungnahme ein: Das Jugendamt benötigt die Einschätzung einer Kinder- und Jugendpsychiaterin bzw. eines Kinder- und Jugendpsychiaters, einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. eines -psychotherapeuten oder einer Ärztin bzw. eines Arztes mit besonderer Erfahrung auf diesem Gebiet. 3. Legen Sie Unterlagen der Schule bei, etwa Zeugnisse und eine Einschätzung der Lehrkräfte. 4. Das Jugendamt prüft den Antrag, lädt Sie in der Regel zu einem Gespräch ein und entscheidet über die Hilfe. Für Familien aus der Stadt Pirmasens ist das Jugendamt der Stadtverwaltung Pirmasens zuständig, für Familien aus dem Landkreis Südwestpfalz das Jugendamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz.

Häufige Fragen zu den Kosten

Übernimmt das Jugendamt die Kosten auch rückwirkend?

In der Regel nicht. Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst, bevor die Lerntherapie beginnt.

Kann ich die Lerntherapie auch ohne Antrag beginnen?

Ja. Screening und Lerntherapie können Sie jederzeit auch selbst finanzieren – unabhängig von einem Antrag beim Jugendamt.

Welches Jugendamt ist für mich zuständig?

Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnort: in der Stadt Pirmasens das Jugendamt der Stadtverwaltung, im Landkreis Südwestpfalz das Jugendamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz.